An wen richtet sich dieser Kurs?

In Anlehnung an §22 der Luftsicherheits-Schulungsverordnung müssen Ausbilder entsprechend Nummer 11.5.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 ab dem Zeitpunkt der Erteilung eines Zertifikats jährlich eine Fortbildung absolvieren.

Häufig gestellte Fragen zum Kurs

Der Umfang und Inhalt für diese Fortbildung richtet sich nach den Vorgaben der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und den nationalen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes und der Luftsicherheits-Schulungsverordnung.

Die Basisfortbildung dauert min. 5 UE
Zzgl. Dauer spezifische Fortbildung je Zulassung:

  • 11.2.3.2: + 2 UE gemäß LuftSiSchulV §22
  • 11.2.3.6: + 1 UE gemäß LuftSiSchulV §22
  • 11.2.3.7: + 1 UE gemäß LuftSiSchulV §22
  • 11.2.3.9: + 1 UE gemäß LuftSiSchulV §22
  • 11.2.3.10: + 1 UE gemäß LuftSiSchulV §22
  • 11.2.4: + 2 UE gemäß LuftSiSchulV §22
  • 11.2.5: + 2 UE gemäß LuftSiSchulV §22
  • 1.2.6: + 1 UE gemäß LuftSiSchulV §22

Fortbildung für Ausbilder der Luftsicherheit

Vom Luftfahrt Bundesamt zugelassene Ausbilder
Basisfortbildung 5 UE (1-Tag)
Gültige Zuverlässigkeitsüberprüfung nach §7 LuftSiG und Ausbildernachweis
Basisfortbildung: 550,00 € zzgl. ges. MwSt. Zzgl. Pro UE spezifische Fortbildung: 35,00 zzgl. ges. MwSt.

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Basiskurs: 800,00 Euro zzgl. gesetzliche MwSt. pro Teilnehmer

Basiskurs: 600,00 Euro zzgl. gesetzliche MwSt. pro Teilnehmer

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