In den Fachbereichen Gefahrgut, Gefahrstoff, Datenschutz und Compliance stellen wir Ihnen Ihren nächsten Beauftragten extern zur Seite. Wir beraten Sie in allen rechtlichen Fragen rund um diese Themen und bilden zusätzlich Ihre Personale gemäß aktuellen Rechtsvorschriften kompetent aus. Profitieren Sie jetzt von unserer Kompetenz und sparen Sie so kostbare Zeit und Ressourcen.
Externer Gefahrgutbeauftragter gemäß GbV
Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten kann auch extern erfolgen. Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Zeit, Kosten und ermöglicht es Ihnen, von Projektbeginn an Erfolge zu erzielen. Durch die Kompetenz eines externen Gefahrgutbeauftragten ersparen Sie sich die Schulung interner Mitarbeiter oder die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Ein externer Gefahrgutbeauftragter bietet Ihnen Professionalität, Fachwissen und Kompetenz – auch bei kleinem Budget.
Vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen besichtigen wir Ihren Betrieb. Vor einer möglichen Zusammenarbeit möchten wir Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen, auch um zu evaluieren, wie wir Sie bei Ihren Herausforderungen bestmöglich unterstützen können. Unsere Erstbegehung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zur Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer gerichtsfesten Gefahrgutorganisation, damit Sie alle Ihre Gefahrgüter rechtssicher und bußgeldfrei versenden können. Dazu gehört auch
- der Aufbau Ihrer Gefahrgutlogistik
- Klassifizierung und Identifizierung Ihrer Gefahrgüter
- Prüfung von Lithiumbatterien nach UN-Handbuch Kapitel 38.3 Teil III
- Plausibilitätsprüfung
- Aufbau der Verpackungslogistik
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
Wir erstellen Ihre Sicherheitsdatenblätter (SDB und MSDS)
Sicherheitsdatenblätter (SDS) gehören zu den wichtigsten Instrumenten in der Lieferkette. Sie informieren den Verwender über Gefahrenmerkmale und Schutzmaßnahmen sowohl für Mensch als auch die Umwelt. Was viele nicht wissen – Der Versender haftet für die Klassifizierung seiner gefährlichen Güter. Stellen Sie sicher, dass Ihre Sicherheitsdatenblätter rechtskonform sind und Sie nicht für die Fehler von Drittunternehmen haften. Wir helfen Ihnen, alle rechtlichen Anforderungen weltweit gesetzeskonform zu erfüllen. Dazu gehören:
- Wir erstellen Ihre Sicherheitsdatenblätter für alle Rechtsräume
- Wir erstellen wahlweise alle Ihre Sicherheitsdatenblätter in 42 Sprachversionen
- Wir klassifizieren Ihre gefährlichen Stoffe und gefährlichen Güter
- Wir pflegen und überprüfen alle Ihre Sicherheitsdatenblätter auf Aktualität der Rechtsvorschriften
Externer Gefahrstoffbeauftragter
Bei der Lagerung von Gefahrstoffen unterliegen Sie einer Vielzahl von gesetzlichen Regelungen. Dabei sind sowohl Umweltschutz und Arbeitsschutz als auch der Brandschutz zu berücksichtigen. Wir helfen Ihnen dabei, hier nicht den Durchblick zu verlieren und die Anforderungen praxisgerecht umzusetzen.
Als externe Gefahrstoffbeauftragte schulen wir zudem Ihre Mitarbeiter und unterstützen Sie bei der Überprüfung oder Erstellung des Gefahrstoffkatasters. So stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Regeln umgesetzt werden. Dabei achten wir darauf, Ihre betrieblichen Abläufe nicht zu stören. Wenn nötig, stehen wir als Gefahrstoffbeauftragter gemeinsam mit Ihnen bei Behördenbesuchen Rede und Antwort.
Vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen besichtigen wir Ihren Betrieb. Vor einer möglichen Zusammenarbeit möchten wir Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen, auch um zu evaluieren, wie wir Sie bei Ihren Herausforderungen bestmöglich unterstützen können. Unsere Erstbegehung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zur Bestellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten.
Externer Abfallbeauftragter gemäß AbfBeauftrV
Sie sind ein Unternehmen, das nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) einen Abfallbeauftragten benötigt? Wir unterstützen Sie als externe Abfallbeauftragte z.B. bei der Stoffstromanalyse, der Entwicklung von Konzepten zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, sowie bei der Erstellung des Jahresberichtes.
Ein externer Abfallbeauftragter spart Zeit, Kosten und ermöglicht es Ihnen, von Projektbeginn an Erfolge zu erzielen. Durch die Kompetenz eines externen Abfallbeauftragter ersparen Sie sich die Ausbildung interner Mitarbeiter oder die Einstellung eines neuen Mitarbeiters.
Wir beraten die Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallentsorgung bedeutsam sind. Außerdem übernehmen wir die Überwachung und Kontrolle der betrieblichen Prozesse im Hinblick auf das Thema Abfall und Kreislaufwirtschaft. Dabei überwachen wir die Wege der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung. Hierbei achten wir darauf, dass Sie die für Abfälle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen einhalten. Zu unseren Aufgaben gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gehören:
- Stoffstromanalysen
- Mitarbeiterschulungen
- Unterstützung bei der Einstufung des Abfalls (AVV-Nummern)
- Unterstützung bei der Auswahl der Entsorgungsfachbetriebe
- Entwicklung von Konzepten zum Abfallmanagement
- Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
- Kontrolle der Entsorgungsfachbetriebe
- die Erstellung des Jahresberichts
Externer Compliance Officer gemäß ISO 37301
Die ISO 37301 formuliert die Anforderungen an ein wirksames Compliance Management. Unternehmen, die ihre Compliance-Organisation nach dieser internationalen Norm aufbauen und betreiben, weisen nach, dass sie die Einhaltung gesetzlicher und anderer Verpflichtungen sicherstellen. Die ISO 37301 bietet auch die Möglichkeit, sich dies durch eine unabhängige Zertifizierung bestätigen zu lassen.
Wir stellen Ihnen den externen Compliance Officer gemäß ISO 37301 zur Seite. So stellen wir sicher, dass die gesetzlichen Regeln vollständig umgesetzt werden. Dabei achten wir darauf, Ihre betrieblichen Abläufe nicht zu stören. Wenn nötig, stehen wir als Compliance Officer gemeinsam mit Ihnen bei Behördenbesuchen Rede und Antwort.
Externer Datenschutzbeauftragter gemäß DSGVO & BDSG-neu
Sowohl Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch §38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) legen fest, dass bestimmte Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies sind Unternehmen, die eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:
- Mindestens 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
- Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der systematischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
- Das Unternehmen verarbeitet besonders sensible personenbezogene Daten – unabhängig von ihrem Umfang.
Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) fungiert als zentraler Bestandteil einer Organisation, der eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten zu wahren. Wir stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie dabei alle rechtlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.
Zu unseren Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter gehören insbesondere die Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in die organisatorischen Strukturen und Prozesse des Unternehmens. Wir überwachen die korrekte Anwendung der Datenschutzgrundsätze, führen Schulungen durch, um das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen, und vermittelt zwischen den Interessen Außenstehender und Ihres Unternehmens.
Externer Cybersicherheitsbeauftragter gemäß VO (2019/1583)
Mitglieder der sicheren Lieferkette müssen die für ihre Zwecke genutzten KIKS (Kritische Informations- und Kommunikations-Systeme) ermitteln, müssen einen Cybersicherheitsbeauftragten stellen. KIKS im Sinne Nr. 1.7.1. des Anhangs der DVO (EU) 2015/1998) sind alle Systeme und Daten, welche bei Verlust ihrer Vertraulichkeit, Integrität oder Verfügbarkeit das Sicherheitsniveau der Zivilluftfahrt absenken können, insbesondere
- elektronische Kommunikationsnetze im Sinne des Artikels 2a der Richtlinie 2002/21/EG
- ein System oder eine Komponente miteinander verbundener oder zusammenhängender Systeme, die einzeln oder zu mehreren die automatische Verarbeitung digitaler Daten durchführen (auf der Grundlage BMI Anlage I zum Nationalen Luftsicherheitsprogramm Stand: 09/22 S.6)
- digitale oder analoge Daten, die von den oben genannten Elementen zum Zweck ihres Betriebs, ihrer Nutzung, Ihres Schutzes und ihrer Pflege gespeichert, verarbeitet, abgerufen oder übertragen werden
sofern die Systeme alleine oder in Verbindung miteinander Einfluss auf die Luftsicherheit haben.
Wir unterstützen Sie als externer Cybersicherheitsbeauftragter und beraten Sie bei allen Ihren rechtlichen Pflichten gemäß der Durchführungsverordnung der europäischen Union 2015/1998. Weiterhin schulen wir Ihr Personal gemäß den Anforderungen des Kapitels 11.2.8 DVO (EU) 2015/1998.
Externer Umweltmanagementbeauftragter nach ISO 14001 und EMAS
Betriebe mit umweltrelevanten Anlagen sind verpflichtet, qualifizierte Umweltbeauftragte für Bereiche wie Gewässerschutz, Abfallentsorgung, Immissionsschutz und Störfallvermeidung zu stellen. Diese Aufgaben können intern wahrgenommen oder an externe Dienstleister vergeben werden. Wir bieten Ihnen die notwendige Fachkompetenz in allen gesetzlich geregelten Bereichen. Auf Wunsch übernehmen wir die Rolle des zentralen Umweltkoordinators in Ihrem Betrieb – damit Sie sich auf Ihre eigenen Kernkompetenzen konzentrieren können.
Vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen führen wir eine Betriebsbegehung durch. Vor einer möglichen Zusammenarbeit möchten wir Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen, auch um zu evaluieren, wie wir Sie bei Ihren Herausforderungen bestmöglich unterstützen können. Unser erster Besuch ist unverbindlich und verpflichtet nicht zur Bestellung als externer Umweltbeauftragten.