Nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) müssen Unternehmen, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Es gibt nur wenige Ausnahmen von dieser Verpflichtung. Die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten kann auch extern erfolgen. Ein externer Gefahrgutbeauftragter spart Zeit, Kosten und ermöglicht es Ihnen, von Projektbeginn an Erfolge zu erzielen. Durch die Kompetenz eines externen Gefahrgutbeauftragten ersparen Sie sich die Schulung interner Mitarbeiter oder die Einstellung eines neuen Mitarbeiters. Ein externer Gefahrgutbeauftragter bietet Ihnen Professionalität, Fachwissen und Kompetenz – auch bei kleinem Budget.
Vor Beginn unserer Tätigkeit in Ihrem Unternehmen besichtigen wir Ihren Betrieb. Vor einer möglichen Zusammenarbeit möchten wir Sie und Ihr Unternehmen kennenlernen, auch um zu evaluieren, wie wir Sie bei Ihren Herausforderungen bestmöglich unterstützen können. Unsere Erstbegehung ist unverbindlich und verpflichtet nicht zur Bestellung eines externen Gefahrgutbeauftragten.
Wir unterstützen Sie beim Aufbau einer gerichtsfesten Gefahrgutorganisation, damit Sie alle Ihre Gefahrgüter rechtssicher und bußgeldfrei versenden können.
Dazu gehört auch
- der Aufbau Ihrer Gefahrgutlogistik
- Klassifizierung und Identifizierung Ihrer Gefahrgüter
- Prüfung von Lithiumbatterien nach UN-Handbuch Kapitel 38.3 Teil III
- Plausibilitätsprüfung
- Aufbau der Verpackungslogistik
- Schulung und Unterweisung Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter


