Sowohl Artikel 37 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) als auch §38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG-neu) legen fest, dass bestimmte Unternehmen gesetzlich verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Dies sind Unternehmen, die eine der folgenden drei Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestens 20 Personen sind ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt.
  • Die Kerntätigkeit des Unternehmens besteht in der systematischen Verarbeitung personenbezogener Daten.
  • Das Unternehmen verarbeitet besonders sensible personenbezogene Daten – unabhängig von ihrem Umfang.

Ein externer Datenschutzbeauftragter (DSB) fungiert als zentraler Bestandteil einer Organisation, der eine entscheidende Rolle spielt, wenn es darum geht, die Vertraulichkeit und Integrität personenbezogener Daten zu wahren. Wir stehen Ihnen als externer Datenschutzbeauftragter zur Seite und unterstützen Sie dabei alle rechtlichen Anforderungen vollumfänglich zu erfüllen.

Zu unseren Aufgaben als externer Datenschutzbeauftragter gehören insbesondere die Beratung der Geschäftsleitung hinsichtlich der Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen und die Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben in die organisatorischen Strukturen und Prozesse des Unternehmens.

Wir überwachen die korrekte Anwendung der Datenschutzgrundsätze, führen Schulungen durch, um das Bewusstsein für Datenschutzfragen zu schärfen, und vermittelt zwischen den Interessen Außenstehender und Ihres Unternehmens.

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