Sie sind ein Unternehmen, das nach der Verordnung über Betriebsbeauftragte für Abfall (AbfBeauftrV) einen Abfallbeauftragten benötigt? Wir unterstützen Sie als externe Abfallbeauftragte z.B. bei der Stoffstromanalyse, der Entwicklung von Konzepten zur Einführung umweltfreundlicher und abfallarmer Verfahren, sowie bei der Erstellung des Jahresberichtes.

Ein externer Abfallbeauftragter spart Zeit, Kosten und ermöglicht es Ihnen, von Projektbeginn an Erfolge zu erzielen. Durch die Kompetenz eines externen Abfallbeauftragter ersparen Sie sich die Ausbildung interner Mitarbeiter oder die Einstellung eines neuen Mitarbeiters.

Wir beraten die Unternehmensleitung und die Betriebsangehörigen in Angelegenheiten, die für die Abfallvermeidung und Abfallentsorgung bedeutsam sind. Außerdem übernehmen wir die Überwachung und Kontrolle der betrieblichen Prozesse im Hinblick auf das Thema Abfall und Kreislaufwirtschaft. Dabei überwachen wir die Wege der Abfälle von ihrer Entstehung oder Anlieferung bis zu ihrer Verwertung oder Beseitigung. Hierbei achten wir darauf, dass Sie die für Abfälle geltenden Gesetze und Rechtsverordnungen einhalten.

Zu unseren Aufgaben gemäß Abfallbeauftragtenverordnung (AbfBeauftrV) und Kreislaufwirtschaftsgesetz (KrWG) gehören:

  • Stoffstromanalysen
  • Mitarbeiterschulungen
  • Unterstützung bei der Einstufung des Abfalls (AVV-Nummern)
  • Unterstützung bei der Auswahl der Entsorgungsfachbetriebe
  • Entwicklung von Konzepten zum Abfallmanagement
  • Besuchen und Überwachung der Betriebsstätte
  • Kontrolle der Entsorgungsfachbetriebe
  • die Erstellung des Jahresberichts

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