Luftsicherheitsbeauftragte
Spezifische Schulung von Personen, die auf nationaler oder lokaler Ebene allgemeine Verantwortung dafür tragen, dass ein Sicherheitsprogramm und seine Durchführung allen Rechtsvorschriften entspricht (Sicherheitsbeauftragte).
Der Umfang und Inhalt der Schulung nach Ziffer 11.2.5 wird in Verbindung mit den Inhalten der Ziffer 11.2.2 des Anhangs der Durchführungsverordnung (EU) 2015/1998 und gemäß den nationalen Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes sowie der Luftsicherheits-Schulungsverordnung mit mindestens 40 Unterrichtseinheiten (UE) festgelegt.
Schulungsinhalte
- Kenntnis der einschlägigen Rechtsvorschriften und der Verfahren für deren Einhaltung
- Kenntnisse der internen, nationalen, unionsweiten und internationalen Qualitätskontrolle
- Fähigkeit zur Motivation anderer
- Kenntnis der Möglichkeiten und Grenzen der verwendeten Sicherheitsausrüstung oder Kontrollverfahren
- Kenntnis über frühere unrechtmäßige Eingriffe in der Zivilluftfahrt, Terroranschläge und aktuelle Bedrohungen
- Kenntnis der Rechtsvorschriften für die Luftsicherheit
- Kenntnis über Ziele und Struktur der Luftsicherheit, einschließlich der Verpflichtungen und Zuständigkeiten von Personen, die Sicherheitskontrollen durchführen
- Kenntnis der Verfahren über Zugangskontrollen
- Kenntnis der verwendeten Ausweissysteme
- Kenntnis der Verfahren für das Anhalten von Personen und der Umstände, unter denen Personen angehalten oder gemeldet werden sollten
- Kenntnis der Meldeverfahren
- Fähigkeit zur Identifizierung verbotener Gegenstände
- Fähigkeit zur angemessenen Reaktion auf sicherheitsrelevante Zwischenfälle
- Kenntnis der möglichen Einflüsse von menschlichem Verhalten und Reaktionen auf das Niveau der Sicherheit
- Fähigkeit, klar und selbstsicher zu kommunizieren
- Kenntnis von Elementen, die zum Aufbau einer robusten und belastbaren Sicherheitskultur am Arbeitsplatz und im Luftfahrtsektor beitragen, zu denen unter anderem auch Bedrohungen durch Insider und Radikalisierung zählen.